Wahlen 2025
Informationen zur Wahl zum 21. Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus 630 Abgeordneten. Diese werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Die Wahl zum 21. Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Das aktive Wahlrecht – also das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können – besitzen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes die am Wahltag
- das 18.Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sogen. Auslandsdeutsche), sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Nr. 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines Auslandsdeutschen in die Bundesrepublik Deutschland gilt die oben genannte Dreimonatsfrist nicht.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Mittelherwigsdorf wird am 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) im Einwohnermeldeamt (Zimmer 1.6), Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 15:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf, Einwohnermeldeamt (Zimmer 1.6), Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Weitere Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.
An dieser Stelle werden die Bekanntmachungen der Gemeinde Mittelherwigsdorf zur Wahl, online zur Verfügung gestellt.
Folgende Bekanntmachungen wurden veröffentlicht:
Gesetzliche Grundlagen: