Sachsen fördert seit November 2021 Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Das sächsische Kabinett hat dafür die Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRLpHWEV/2021) verabschiedet. Damit unterstützt der Freistaat Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.
Gefördert wird auch die Erstellung des Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen.
Der nächste Sachkundelehrgang zur Erstellung des Hochwasservorsorgeausweises startet am 29.03.2023. Nähere Informationen zum Programmablauf, zur Dauer und den Inhalten sowie das Anmeldeformular finden Sie unter diesem Link.