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Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnbebauung Willi-Gall-Straße" Oberseifersdorf

B e k a n n t m a c h u n g

Öffentliche Auslegung

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnbebauung Willi-Gall-Straße" Oberseifersdorf

Mit Beschluss-Nr. 066/10/2024 vom 28.10.2024 hat der Gemeinderat von Mittelherwigsdorf den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnbebauung Willi-Gall-Straße" Oberseifersdorf, in der Fassung vom 11.10.2024, bestehend aus
- Teil A - Planzeichnung Fassung vom 11.10.2024
- Teil B - Textliche Festsetzungen Fassung vom 26.02.2018 mit redaktionellen Än- derungen/Ergänzungen vom 13.03.2018 und
- der Begründung
gebilligt.

Der Entwurf wird entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Gemeinde Mittelherwigsdorf sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung liegen die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung in der Zeit

vom 20.11.2024 bis 19.12.2024
Mo/Mi/Do 8 - 16 Uhr
Di 8 -18 Uhr Fr 8 -12 Uhr
im Gemeindeamt Mittelherwigsdorf zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderungen des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen auf den geänderten Bereich beschränkt werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem.
§ 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der neue Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des § 13a BauGB Abs. 2 nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufge- stellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Er- klärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Be- richtigung entsprechend an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.
 
Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Mittelherwigsdorf in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absen- derangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Hallmann
Bürgermeister

 

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