Liebe Bürger und Bürgerinnen,
die Gemeinde Mittelherwigsdorf sucht engagierte Persönlichkeiten für das Ehrenamt des Friedensrichters/ der Friedensrichterin. Die Amtszeit ist gesetzlich auf 5 Jahre festgelegt, sodass 2025 die Wahlperiode unserer bisherigen Friedensrichter endet und das Ehrenamt für die Jahre 2026 – 2030 neu zu besetzen ist.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Bedienstete von Polizei und Justiz. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. In die Aufgaben werden Sie entsprechend eingeführt. Sie nehmen auch an Bildungsveranstaltungen teil.
Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Bei Interesse an diesem spannenden Ehrenamt bitten wir Sie eine schriftliche formlose Bewerbung bis zum 30.06.2025 an die:
Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf
Am Gemeindeamt 7
02763 Mittelherwigsdorf
oder per Mail an gemeinde@~@mittelherwigsdorf.de
zu richten.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03583/50130:
Voraussichtlich am 25.08.2025 wird die Wahl des Friedensrichters/ der Friedensrichterin durch den Gemeinderat erfolgen, die dann noch vom Direktor des Amtsgerichtes Zittau zu bestätigen und amtlich bekannt zu machen ist.