Wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten, hat das Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde auch dieses Jahr wieder eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme mittels Pumpen angeordnet. Mit der Allgemeinverfügung wird die ansonsten erlaubnisfreie Gewässerbenutzung für Eigentümer- und Anlieger von Grundstücken an oberirdischen Gewässern gemäß § 26 Wasserhaushaltsgesetz aufgrund der bestehenden Niedrigwasserverhältnisse eingeschränkt.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar.
Durch die Untere Wasserbehörde erfolgen stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung im gesamten Landkreis. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können durch das Landratsamt mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe geahndet werden.